Donnerstag, 4. Juni 2015

Urheberrecht und Creative Commons bei Fotos

Um fremde Fotografien für eigene Zwecke zu nutzen, gilt es einiges zu beachten. RechtsinhaberIn des Werkes bleibt wie im letzten Beitrag erläutert, immer die UrheberIn selbst. Als Dritter kann man lediglich ein Lizenz über die Nutzungsrechte erlangen. Dabei ist es aber wichtig auf die genauen Rahmenbedingungen dieser Lizenz zu achten.
Grundsätzlich stehen Fotos immer unter Copyright. Aus dem Wunsch nach mehr freien und gemeinnützigen Werken, entstand das sogenannte Creative Commons (CC) Lizenz System. Ohne zeitaufwendige Recherchen zu Urheber und Nutzungsrechten ist es bei einem Werk Unter CC möglich, dieses unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Auch für die UrheberInnen selbst stellt dies eine Möglichkeit dar, anderen ihre Fotos nutzbar zur Verfüfung zu stellen ohne gleich alle Recht aufzugeben.
CC Lizenzen sind unwideruflich. Sie können lockerer gemacht werden aber nicht strenger. Dies soll den NutzerInnen Rechtssicherheit gewähren. Als Fotograf sollte man sich also schon im Vornherein gut überlegen zu welchen Bedingungen man das Werk anbieten möchte. Die UrheberIn kann zwar das Werk löschen, jedoch ist alles was bis dahin heruntergeladen wurde für immer verwendbar unter den ursprünglich angegebenen Bedingungen. Dazu sollen im Folgenden die verschiedenen möglichen Bedingungen erläutert werden:
Das Kürzel BY steht für das CC Grundprinzip der Namensnennung der UrheberIn. NC bedeutet non-commercial und gibt an, dass der Urheberin die kommerzielle Nutzung untersagt. In dieser Bedingung ist oft strittig, wann es sich um eine kommerzielle Nutzung handelt, deshalb sollte man im Zweifel die Fotos unter dieser Lizenz nicht verwenden. Das Kürzel SA, Share Alike, bezieht sich auf die Weitergabe des Werkes. Share Alike meint, dass das neue Werke wiederum unter den selben Bedingungen wie das ursprüngliche weitergegeben werden müssen. Und die letzte Abkürzung ND, gleich non derivative, ist eine strenge Einschränkung, dass das Werk nicht verändert werden darf. So ist es zum Beispiel nicht einmal erlaubt das Bild zu beschneiden. Diese Bausteine sind unterschiedlich kombinierbar, jedoch schließt eine ND Lizenz eine SA aus. So sind aktuelle folgende 6 Kombinationen möglich:



BY: Namensnennung

BY-NC: Namensnennung, nicht kommerziell 

BY-SA: Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen 

BY-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung

BY-NC-ND: Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung

BY-NC-SA: Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Logos: CreativeCommons.org (2015) CC BY 
Creative Commons ist also nicht immer völlig frei. Bei jedem CC Werk ist die UrheberIn namentlich zu nennen. Hier gilt es ein wenig zu recherchieren, da bei Flickr beispielsweise oft nur Künstlernamen angegeben werden. Im Profil der UrheberIn sollte auch überprüft werden, ob hier zur Namensnennung bestimmte Wünsche geäußert werden. Auch die geltende CC-Lizenz ist anzugeben und zu verlinken. Reicht der Platz aus sollte auch der Titel desWerks genannt werden.



(C) Kanzlei WBS

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